Beschwerdeverfahrensordnung

Der wirtschaftliche Erfolg unseres Unternehmens ist eng mit der Übernahme von Verantwortung in und gegenüber unserer Gesellschaft verbunden. Wie in unserem Verhaltenskodex dargelegt, stellen wir hohe Ansprüche nicht nur an unser eigenes Verhalten und Geschäftsgebaren, sondern auch an unsere Stakeholder. Die Lotter Unternehmensgruppe bekennt sich zu dieser gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Verantwortung.

Sie können dabei helfen, diese Werte zu schützen, indem Sie alle beobachteten oder vermuteten Verstöße gegen diese Maßstäbe melden. Hierzu zählen z.B. Verstöße gegen Umweltvorschriften bzw. Menschenrechte, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, berufliches Fehlverhalten, Verstöße gegen Vorschriften, Verstöße gegen berufliche Pflichten oder andere kriminelle Aktivitäten.

Wenn Sie den Verdacht haben, daß im Zusammenhang mit einem Unternehmen der Lotter Unternehmensgruppe ein Verstoß gegen diese Werte und Vorschriften begangen wurde, wenden Sie sich bitte an unseren externen Vertrauensanwalt:

Beschwerdestelle (Externer Vertrauensanwalt)

Gustav Müller
Anwaltskanzlei Gustav Müller
Justinus-Kerner-Str. 18
75056 Sulzfeld

Tel. 07269 919-177
Fax. 07269 919-178
Mobil 0160 96488827
info@anwaltskanzlei-gustav-mueller.de

Die Information nach Art. 13 / Art. 14 und Art. 21 DSGVO der Beschwerdestelle über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie hier.

 

Jeder Hinweis wird mit Sorgfalt, Schnelligkeit und Vertraulichkeit unter Einhaltung geltender Datenschutzgesetze behandelt. Die Meldestelle nimmt diesbezüglich so schnell wie möglich Kontakt mit Hinweisgebenden auf und prüft die Meldung unparteiisch und vertraulich. Sollte die Meldestelle weitere Informationen zum Sachverhalt benötigen, wird sie (soweit möglich) mit der hinweisgebenden Person in Kontakt treten. Die Hinweisgebenden erhalten innerhalb von drei Tagen eine Empfangsbestätigung sowie innerhalb von drei Monaten eine Mitteilung über den Abschluss oder eine Information über den Stand des Verfahrens.

Hinweisgebende Personen haben keine Repressalien zu befürchten. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Für alle betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß nachgewiesen ist. Unsere Organisation duldet keinerlei Vergeltungsmaßnahmen, und wir schützen jeden, der sich in gutem Glauben zu Wort meldet, selbst wenn sich ein Anliegen als unbegründet erweist.

Die Lotter Unternehmensgruppe reagiert mit Nachdruck auf festgestelltes Fehlverhalten. Auf der Grundlage der ermittelten Fakten wird in der Regel von der Lotter Unternehmensgruppe in Abstimmung mit den zuständigen Geschäftsbereichen und -abteilungen eine Entscheidung über den Fall sowie geeignete Maßnahmen getroffen.

Bitte beachten Sie, dass Meldungen, die sich nicht auf die oben beschriebenen Verstöße beziehen, nicht bearbeitet werden. Für solche Meldungen (z.B. Rückfragen oder Reklamationen zu Lieferungen und Produkten, Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitern oder Externen) wenden Sie sich bitte an die Verkaufsabteilungen, ihren Vorgesetzen oder den Betriebsrat.

Die Bewertung der Wirksamkeit der Meldestelle wird mindestens einmal im Jahr und auf Ad-hoc-Basis durchgeführt.

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